Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus. Ihre Daten sind verschlüsselt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Diese Informationen benötigt das Familiengericht für Ihren Antrag.
Diese Angaben sind für das Gericht zur Berechnung der Verfahrenskosten notwendig.
Das Gericht berechnet anhand des Nettoeinkommens den Verfahrenswert. Arbeitslosengeld zählt als Nettoeinkommen, Kindergeld nicht. Eine grobe Schätzung reicht aus.
Bei sehr geringem Einkommen oder Sozialhilfebezug – Scheidung dann ggf. kostenlos.
Sie können die Heiratsurkunde auch später per E-Mail nachreichen.
Vielen Dank. Rechtsanwältin Semra Kunduru wird sich innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen melden und alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns direkt: